Altes Kurfürstliches Gymnasium / Bensheim

Realschulabschluss in G8

Unter welchen Bedingungen kann ein Schüler den mittleren Abschluss erhalten?

Aktuelle Regelung

Schülerinnen und Schüler in G8 können zurzeit bei entsprechenden Leistungen erst am Ende der Einführungsphase eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) erhalten, obwohl sie die wesentlichen curricularen Voraussetzungen bereits mit dem erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe I, also am Ende der Jahrgangsstufe 9, erfüllt haben.

Grund dafür ist, dass in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz für die Erteilung des mittleren Abschlusses der Besuch von zehn aufsteigenden Schuljahren vorausgesetzt wird. Konformität mit den Vereinbarungen der KMK bei der Erteilung von Abschlüssen ist die Voraussetzung für deren bundesweite Anerkennung.

Schulversuch ab dem Schuljahr 2011/12

Im Rahmen eines Schulversuchs erhalten G8-Schülerinnen und -Schüler die Möglichkeit, eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss bereits am Ende der Sekundarstufe I (nach Jahrgangsstufe 9) zu erreichen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Antrag eines Erziehungsberechtigten liegt fristgerecht vor
  2. erfolgreiche Teilnahme an den schriftlichen Abschlussarbeiten im Bildungsgang Realschule in Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. Französisch (d.h. im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen, höchstens eine nicht ausreichende Leistung)
  3. Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
  4. Verlassen der Vollzeitschulformen (d.h. kein Verbleib in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, in der Fachoberschule oder auch in den beruflichen Vollzeitschulformen)
  5. Vorlage der Abmeldung

Dieser Schulversuch soll zeigen, ob die Schülerinnen und Schüler des verkürzten gymnasialen Bildungsganges bereits am Ende der Jahrgangsstufe 9 die Kompetenzanforderungen für den mittleren Abschluss erfüllen.

Zielgruppe

Nur Schülerinnen und Schüler, die trotz Versetzung in die Einführungsphase ihre Schullaufbahn in den Vollzeitschulformen (des allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesens) nicht fortsetzen, sondern eine Berufsausbildung beginnen wollen. Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Bedingungen 1-3 erfüllen, aber in einer der Vollzeitschulformen verbleiben, erhalten keine Gleichstellung, die Ergebnisse werden auf Wunsch der Eltern in die Schülerakte aufgenommen.

Ablauf/Durchführung

 -         Bis spätestens zum 15.02.2012 muss der Antrag auf Teilnahme an den schriftlichen Realschulabschlussarbeiten zur Erlangung der Gleichstellung an der Stammschule gestellt sein. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bzw. Ihre Tochter / Ihr Sohn in der Schule.

 -         Die rechtzeitig angemeldeten Schülerinnen und Schüler erhalten von ihrer Stammschule eine Anmeldebestätigung mit Informationen zu Termin und Ort der Prüfungen.

 -         Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt überwiegend eigenständig durch die Schülerinnen und Schüler. Die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer stehen für Beratungen zur Verfügung und unterstützen die Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form bei der Vorbereitung auf die Prüfungen.

 -         Die Schülerinnen und Schüler nehmen an den Realschulabschlussarbeiten an den Pilotschulen des Schulversuchs teil. Dazu werden sie an den Prüfungstagen vom regulären Unterricht freigestellt.

 -         Die Schülerinnen und Schüler organisieren selbstständig ihre Anreise zu den entsprechenden Schulen. Ggf. entstehende Fahrtkosten werden nicht erstattet.

 -         Sollten die Pilotschule und die Stammschule nicht identisch sein, müssen sich die Prüflinge vor Beginn der Prüfung ausweisen.

 -         Haupttermin für die Prüfungen im Schuljahr 2011/12:

07.05.2012: Deutsch; 09.05.2012: Englisch; 11.05.2012: Mathematik. Die Nachtermine für die Prüfungen sind auf den 22. - 24.05.2012 festgelegt.

 -         Die in der Prüfung erzielten Ergebnisse fließen nicht in die Fachnoten ein. Sie werden den Prüflingen schriftlich mitgeteilt.

 -         Der Gleichstellungsvermerk kann ausschließlich auf dem Abgangszeugnis (nicht auf dem Versetzungszeugnis) erfolgen.

Informationen über die Aufgabenformate

Allgemeine Informationen zu den zentralen Abschlussprüfungen (Termine, Durchführungsbestimmungen, Aufgabenformate u.a.) können unter www.zap.schule.hessen.de eingesehen werden. Die Aufgabenstellungen der Abschlussarbeiten der vergangenen Jahre liegen in den Schulen vor und werden auf Nachfrage durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Verfügung gestellt. Übungsmaterialien in Form von Veröffentlichungen der Abschlussarbeiten vergangener Jahre können darüber hinaus bei den einschlägigen Schulbuchverlagen bezogen werden.