Altes Kurfürstliches Gymnasium / Bensheim

Abitur: 5. Prüfungsfach

Frage

Welche Regelungen gelten für Besondere Lernleistung und Präsentationsprüfung?

Antwort

Seit 2005 wählen Schülerinnen und Schüler ein 5. Prüfungsfach. Sie entscheiden zugleich die Prüfungsform: traditionelle mündliche Prüfung oder Präsentation oder besondere Lernleistung.

Präsentationsprüfung 
Der Prüfling stellt in freier Rede und mit medialer Unterstützung ein Thema dar, das von seinem Kurslehrer oder seiner Kurslehrerin auf der Basis des Lehrplans ausgewählt wurde. Im anschließenden Kolloquium muss der Prüfling zeigen, dass er sein Thema selbstständig erarbeitet hat und in den Gesamtzusammenhang des gewählten Faches einordnen kann. Fächerübergreifende Themen sind möglich, z. B. bilinguale Bearbeitung eines Themas. Mehr ...

Alternative: Besondere Lernleistung 
Im Unterschied zur Präsentationsprüfung schlägt hier der Schüler / die Schülerin das Thema vor. Die besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht. Zum Beispiel: ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können. Mehr ...

Download der Formulare für die Präsentationsprüfung

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