Altes Kurfürstliches Gymnasium / Bensheim

Schriftliches und mündliches Abitur

Aufgabenstellung in der schriftlichen Prüfung

Mindestens einer der beiden Aufgabenvorschläge muss eine Aufgabe mit einem literarischen Text sein. Falls beide Vorschläge auf literarische Texte bezogen sind, müssen beide Textvorlagen aus unterschiedlichen literarischen Epochen stammen.

Als Aufgabenarten werden bezogen auf literarische Texte die Textinterpretation, die literarische Erörterung und die gestaltende Interpretation festgesetzt, bezogen auf Sachtexte ist die Textanalyse verpflichtend.

Textinterpretation: Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die wesentlichen Elemente eines Textes zu erfassen, Untersuchungsaspekte wie z. B. stilistische, syntaktische, semantische, rhetorische und ihre Funktion für das Textganze begründet auszuwählen. Sie sollen Analyse- bzw. Interpretationshypothesen formulieren und in zeitgeschichtliche, autobiografische, literaturgeschichtliche, psychoanalytische und rezeptionsästhetische Zusammenhänge einordnen sowie Intention und Wirkung im Rahmen des historischen und aktuellen Verstehenshorizontes erkennen und bewerten.

Literarische Erörterung: Hier sind Wahrnehmungsweisen, Menschenbilder, Gesellschaftsentwürfe und Wirklichkeitsauffassungen, Fragen nach unterschiedlichen Arten der ästhetischen Gestaltung, ebenso werkübergreifende Fragen des literarischen und kulturellen Lebens - auch in Form eines Vergleichs mit anderen literarischen Werken - Gegenstand der Aufgabenstellung. Die Prüfungsteilnehmer sollen nachweisen, dass sie in der Lage sind,

  • ein Thema zu erfassen,
  • selbstständig eine Gliederung zu entwickeln, die der Aufgabenstellung angemessen ist und den eigenen Zugriff auf das Thema deutlich werden lässt,
  • sachangemessen einen zu bearbeitenden Aspekt einem thematischen Leitgedanken zuzuordnen,
  • je nach Aufgabenstellung inhaltliche, literaturgeschichtliche, motivliche, gesellschaftliche, philosophische Zusammenhänge und Traditionen zu erkennen, Auffassungen abzuwägen, voneinander abzugrenzen und zu werten und zielgerichtet sowie sprachlich korrekt zu argumentieren.

Es können kurze, vollständige literarische Texte (z.B. Parabeln, Gedichte) oder ein Auszug aus einer Ganzschrift vorgelegt werden. Grundsätzlich muss die literarische Erörterung mit der Themen- und Aufgabenstellung über den vorgelegten literarischen Text hinausführen.

Gestaltende Interpretation: Sie zielt insbesondere auf Leerstellen in literarischen Texten, die der Interpret in Bindung an den Text ausgestaltet. Sie darf einem allgemeinen Textverständnis nicht zuwider laufen. Wesentliche Formen dieser Aufgabenart sind Brief, Tagebucheintrag, innerer Monolog, Dialog, Rollenbiografie und Plädoyer. Möglich sind ebenso offenere Formen wie Gedanken und Stimmungen einer literarischen Figur zu entwickeln, Eindrücke zu schildern, eine Szene zu gestalten oder fiktive Gespräche zu arrangieren, die z. B. literarische Figuren oder Leser und literarische Figur zusammenführen.

Textanalyse: Grundlage der Textanalyse sind Sachtexte wie z.B. journalistische Formen, wissenschaftliche und philosophische Texte, Reden, Auszüge aus Essays, Tagebüchern, Memoiren, Biographien und Reisebeschreibungen, wobei die Abgrenzung zu literarischen Texten fließend ist. Ziel der Aufgabenart ist es, die Intention des Textes zu erfassen, die Textstruktur und das Zusammenwirken struktureller und stilistischer Elemente zu ermitteln und die Wirkung des Textes in Beziehung zu seiner Wirkungsabsicht einzuschätzen. Dazu gehören eine Zusammenfassung, eine Erläuterung und eine Beurteilung des Textes. Es kann ein kurzer, in sich geschlossener Text oder Textabschnitt oder ein Abschnitt aus einem umfassenden Werk vorgelegt werden, der noch nicht im Unterricht behandelt wurde.

Mündliche Prüfungen

Alle Schüler müssen zwei mündliche Prüfungen ablegen - im 4. und 5. Prüfungsfach.

Im 5. Prüfungsfach haben Sie im Unterschied zum 4. Prüfungsfach die Auswahl zwischen drei Formaten der Prüfung:

  • eine weitere mündliche Prüfung
  • eine Präsentationsprüfung oder
  • eine besondere Lernleistung

Die Präsentationsprüfung

Der Prüfling stellt in freier Rede und mit medialer Unterstützung ein Thema dar (15 Minuten), das von mir auf der Basis des Unterrichts ausgewählt wurde. Das Thema ist also nicht ganz neu, sondern in den Kursen 12.1-13.2 vorbereitet. Im anschließenden Kolloquium (15 Minuten) muss er zeigen, dass er sein Thema selbstständig erarbeitet hat und in den Gesamtzusammenhang des Faches einordnen kann. Vorbereitungszeit: mindestens 4 Wochen. Fächerübergreifende Themen sind möglich.

Diejenigen, die sich für diese Form des 5. Prüfungsfachs entscheiden möchten, sollten vorher die eine oder andere Präsentation gehalten haben. Letztlich festlegen muss man sich jedoch erst mit der Meldung zum Abitur - zu Beginn des Abiturhalbjahres.

Anstelle der Präsentation kann man auch eine normale mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung wählen.