Sind die Schüler während des Praktikums versichert?
Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, sind die Schüler/-innen für die Zeit des Praktikums nach dem Bundesgesetz ( § 539 Abs. 1 Nr. 14 b der Reichsversicherungsordnung) gegen Arbeitsunfälle versichert, dazu zählen auch Wegeunfälle, allerdings - so wie beim Schulbesuch auch - nur auf dem direkten Weg zum Betrieb und nach hause. Ebenso sind die Schüler bei der Sparkassen - Versicherung gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. („Eingeschlossen ist ... die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung von Kraftfahrzeugen beim Be- und Entladen uns alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Ladung, sowie Schäden, die durch die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs am Kraftfahrzeug selbst oder durch das Kraftfahrzeug entstehen." (Erlass v. 13.9.2005)
Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Nähere Informationen können Sie auch dem Merkblatt im Downloadbereich entnehmen.