Altes Kurfürstliches Gymnasium / Bensheim

Bekommen die Schüler Fahrtkosten im Praktikum erstattet?

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch nach §161 HschG für die Schüler der Mittelstufe auf Erstattung der Fahrtkosten. Kostenstelle für etwaige Anträge ist der Schulträger, also das Landratsamt. Die Formulare für die Anträge können aber im Sekretariat des AKG abgeholt und auch dort wieder abgegeben werden. 

Grundsätzlich sind nach geltendem Erlass Praktikumsbetriebe in Wohn- bzw. Schulortnähe auszuwählen. Wer einen Praktikumsbetrieb außerhalb wählt (z.B. in Frankfurt), muss damit rechnen, keine Fahrtkostenerstattung zu erhalten

Bei der Erstattung der Fahrtkosten muss die billigste Alternative gewählt werden (also z.B. Wochenkarte und keine Einzelfahrscheine). Die Wochenkarten müssen bei der entsprechenden Stelle gekauft bzw. beantragt werden. Auch Mitfahrgelegenheiten (PKW) werden mit Cent/km erstattet, allerdings nur gegen Vorlage von Unterlagen. Die Abwicklung kann allerdings erst nach den Osterferien erfolgen.

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